| Einbürgerungsinitiative abgelehnt |
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| Geschrieben von: Alexander Limacher |
| Mittwoch, 02. Juli 2008 um 01:00 Uhr |
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Die Initiative für demokratische Einbürgerung wurde vom Stimmvolk abgelehnt. Das ist zwar schade, aber kein Beinbruch. Das Volk hat entschieden, dass es einmal mehr enorme Grosszügigkeit gegenüber unseren ausländischen Gästen zeigen will. Das Volk will, dass jeder Einbürgergungskandidat das Recht auf eine Begründung im Falle eines negativen Entscheides seines Gesuchs hat. Das Volk will dem Antragsteller ebenfalls die Möglichkeit einräumen, im Falle eines negativen Entscheides den Richter anzurufen und rechtliches Gehör zu beanspruchen. Das Volk hat entschieden, das ist zu akzeptieren - und die Initianten tun das.
Obschon nun die Initiative abgelehnt wurde, wird sich in Zukunft nicht viel ändern. Vielerorts bedient man sich bereits dem Instrument der Bürgerrechtskommissionen. Diese Kommissionen werden demokratisch vom Volk gewählt. Die einen Kommissionen bearbeiten die Gesuche und entscheiden selbständig, andere wiederum stellen Antrag an die Gemeindeversammlung. Man hat sich daran gewöhnt und die Bevölkerung hat das nötige Vertrauen in diese Institutionen. Das Problem der Begründung wird beim Einsatz einer Kommissions sowieso entschärft, da das Gremium sowohl bei positivem wie auch negativem Verdickt eine entsprechende Begründung abliefern muss. Fraglich bleibt allerdings weiterhin, ob diese Begründungen auch rekursfähig sind oder ob hier nicht auch richterliche Willkür vorherrscht. Schlechte Gewinner Während im Vorfeld zur Abstimmung alle politischen Gegner klar formulierten, dass nach wie vor kein Recht auf Einbürgerung bestehe und dass man harte und gerechte Kriterien für den Erhalt des Schweizer Passes will, zeigt sich nun die SP als schlechte Gewinnerin. SP-Nationalrätin Ada Marra (VD) kündigt bereits an, dass sie in der Sommersession eine parlamentarische Initiative einreichen will, welche die automatische Einbürgerung der dritten Generation fordert. Schon ist also wieder alles vergessen, was im Abstimmungskampf gesagt wurde. Schon ist die SP wieder der alten Leier verfallen und führt die Verschleuderung der Schweizer Bürgerrechts in bekannter Manier fort, obwohl die Stimmbevölkerung in vergangenen Jahren erleichterte Einbürgerungen und ähnliche Vorlagen ebenfalls bachab schickte. Ebenso fragwürdig ist die Aussage der Linken, dass man heute auf das Schweizer Volk stolz sein kann, während man genau diesem Volk bei Entscheidungen gegen die Linke die entsprechende Reife aberkennt. Wie weiter? Natürlich wurde der Akt der Einbürgerung durch das Abstimmungresultat ein Stückchen institutionalisiert. Doch in einer direkten Volksdemokratie wie sie in der Schweiz nach wie vor funktioniert, lassen sich die Spielregeln für diese Institutionen weiterhin durch das Volk festlegen. Im Abstimmungkampf haben alle Initiativ-Gegner quasi unisono harte Einbürgerungskriterien besungen. Diese Kriterien müssen jetzt allerdings schweizweit ganz klar festgelegt und punktuell verschärft werden. Der Erhalt des Schweizer Bürgerrechts muss unmissverständlich die letzte Station einer erfolgreichen Integration darstellen. Mangelnde Sprachkenntnisse Gründe für eine Einbürgerung Sippenhaftung Sistierung Schutz der Persönlichkeit von Auskunftspersonen Einheitliche Verfahren und Kriterien |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 27. Januar 2009 um 12:04 Uhr |





